1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen RP Investments, René Pfromm, Freiligrathstraße 14, 35392 Gießen (im Folgenden bezeichnet als “Auftragnehmer”) und dem Leistungsempfänger (im Folgenden bezeichnet als “Auftraggeber”), insbesondere für die Verträge zur Leistungserbringung im Bereich der konzeptionellen Beratung und Erarbeitung einer Strategie sowie die Beauftragung von Sachverständigengutachten zur effizienten Absetzung für die Abnutzung von Immobilien ausschließlich.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten ihre Geltung für alle in der Zukunft vereinbarten Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, ohne dass es einer weiteren ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
3. Der Auftraggeber erkennt im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen die jeweils aktuell gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
4. Sofern widersprechende, ergänzende bzw. abweichende Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vorliegen, werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftragnehmer Kenntnis über widersprechenden bzw. abweichenden Bedingungen des Auftraggebers von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat und die Leistung dem Auftraggeber gegenüber vorbehaltlos erbringt.
5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Auftraggebern nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist von vier Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
6. Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach Ziffer 1.5 sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.
7. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus dem geschlossenen Hauptvertrag und den etwaigen individuellen Absprachen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sowie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand, Ausschluss
1. Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:
Der Auftragnehmer führt eine qualifizierte Beratung und beauftragt Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien, um eine effiziente Abschreibung für die Abnutzung des Immobilienportfolios des Auftragnehmers zu ermöglichen.
Der Auftragnehmer führt eine gründliche Analyse der Immobiliendaten des Auftraggebers durch, um potenzielle Optimierungsbereiche zu identifizieren.
Der Auftragnehmer führt eine detaillierte Analyse des Immobilienbestands des Auftraggebers durch und entwickelt eine konzeptionelle Strategie zur Steueroptimierung.
Auf Grundlage der Immobilien-Analyse stellt der Auftragnehmer jeweilige Sachverständigengutachten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 ImmoWertV bereit.
Der Auftragnehmer liefert ein ausgearbeitetes Konzept zur Steueroptimierung, basierend auf der Analyse des Immobilienbestands sowie den erarbeiteten Sachverständigengutachten.
2. Der konkrete Umfang und die Details der Leistung, insbesondere Art und Umfang sowie die zeitliche Durchführung der Dienstleistung, werden durch das individuelle Leistungsangebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber bestimmt.
3. Die vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie umfassen lediglich eine konzeptionelle Beratung und Erarbeitung einer Strategie sowie die Beauftragung von Sachverständigengutachten zur effizienten Absetzung für die Abnutzung von Immobilien. Die erarbeiteten Konzepte und Strategien ersetzen in keiner Weise eine individuelle steuerliche Beratung und es wird ausdrücklich empfohlen, diese in Zusammenarbeit mit qualifizierten Rechts- und Steuerberatern umzusetzen. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers dienen dazu, den Auftraggeber Steuersparpotentiale des Immobilienportfolios aufzuzeigen und durch die Bereitstellung der Sachverständigengutachten die Optimierung seiner steuerlichen Situation zu unterstützen, aber sie garantieren keine bestimmten steuerlichen oder rechtlichen Ergebnisse. Es ist die Verantwortung des Auftraggebers, die Ratschläge und Strategien des Auftragnehmers mit seinen eigenen Rechts- und Steuerberatern zu besprechen und zu validieren.
3. Vertragsschluss
1. Die Präsentation der Leistungen auf der Website, auf Social Media oder Werbeanzeigen stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot des Auftragnehmers dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, Leistungen zu bestellen.
2. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können den Vertrag fernmündlich (insbesondere per Video- oder Telefonkonferenz), elektronisch (per E-Mail) oder schriftlich abschließen.
3. Sofern zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein Vertrag fernmündlich abgeschlossen wird, stimmt der Auftraggeber zu, dass der Auftragnehmer das Telefonat und/oder die Video-Konferenz aus Beweis- bzw. Dokumentationsgründen aufzeichnet.
4. Wenn der Vertrag fernmündlich oder elektronisch abgeschlossen wird, hat der Auftraggeber - sofern nicht anders vereinbart - keinen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer die Vertragsinhalte noch einmal schriftlich zur Verfügung stellt.
4. Rechte und Mitwirkungspflichten zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
1. Der Auftragnehmer hat das Recht, Dritte als Hilfspersonen hinzuzuziehen, um bestimmte oder alle vertraglich vereinbarten Pflichten zu erfüllen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen mitzuwirken und dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Daten bereitzustellen, welche notwendig sind. Wenn die Leistungserbringung aufgrund des Versäumnisses der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber gestört oder unmöglich wird, ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung diesbezüglich befreit.
3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle mit der Durchführung der Leistungen in Verbindung stehenden Voraussetzungen (z.B. notwendige und der Wahrheit entsprechende Informationen und Unterlagen des Auftraggebers über den Immobilienbestand) gegeben sind. Der Auftraggeber gewährleistet die Korrektheit seiner Angaben zu seinem jeweiligen Immobilienbestand. Der Auftraggeber haftet nicht für etwaige falsche bzw. unkorrekte Angaben durch den Auftragnehmer.
4. Es ist die Pflicht des Auftraggebers, etwaige Verzögerungen bei notwendigen Mitwirkungshandlungen den Auftragnehmer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Wenn der Auftraggeber durch ein verspätetes Mitwirken schuldhaft Mehrkosten beim Auftragnehmer verursacht, ist er verpflichtet, diese Kosten zu tragen (z.B. durch Verzögerungen im Arbeitsablauf des Auftragnehmers). Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, sich diejenigen Kosten anrechnen zu lassen, die er aufgrund der schuldhaft verspäteten Ankunft einspart oder nicht zu erbringen hat.
5. Vertragslaufzeit
1. Der Vertrag wird für die im individuellen Leistungsangebot vereinbarte Laufzeit fest geschlossen und kann nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Etwaige freie Kündigungsrechte werden ausgeschlossen.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Vergütung
1. Wenn individualvertraglich nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist die Durchführung der Leistungen durch eine Pauschalvergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgedeckt.
2. Der Auftraggeber muss sämtliche Zahlungen im Voraus leisten und diese sind bei Vertragsunterzeichnung fällig. Die Zahlungen müssen auf das von dem Auftragnehmer genannte Bankkonto überwiesen werden, nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung. Abweichende Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
3. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf Vergütung, auch wenn die Leistung aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers, wie insbesondere Versäumnisse der Mitwirkungspflichten, nicht erbracht werden kann. Allerdings muss sich der Auftragnehmer in diesem Fall dasjenige anrechnen lassen, was er aufgrund der Nichtdurchführung an Aufwendungen einspart oder anderweitig zu erwerben unterlässt.
4. Der Auftraggeber darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese nicht rechtskräftig durch Urteil oder Gerichtsbeschluss festgestellt sind oder vom Auftragnehmer unbestritten bleiben.
7. Verzug
1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen, falls der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug ist.
2. Sollte der Auftraggeber im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate in Verzug geraten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Für den Fall der außerordentlichen Kündigung steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig geworden wäre, als Schadensersatz geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, sich dasjenige anrechnen zu lassen, was er durch den Verzug an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwerben kann.
8. Bestimmungen zu den werkvertraglichen Abnahmepflichten
1. Hinsichtlich werkvertraglicher Leistungspflichten, gelten insbesondere die nachfolgenden Regelungen.
2. Nach Fertigstellung einer Teilleistung kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber verlangen, dass diese abgenommen wird.
3. Die seitens des Auftraggebers abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Auftragnehmers gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung des Auftragnehmer hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
9. Haftungsbeschränkungen
1. Der Auftragnehmer haftet, unabhängig von der rechtlichen Grundlage, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur unter Beachtung der folgenden Regelungen.
2. Wenn durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das Leben, der Körper oder die Gesundheit des Auftraggebers verletzt wird, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt für entstandene Schäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts unberührt.
3. Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer vom Auftragnehmer gegebenen Garantie oder einer zugesicherten Eigenschaft resultieren oder aufgrund von arglistig verschwiegenen Mängeln entstehen.
4. Der Auftragnehmer haftet begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, wenn es sich um Schäden handelt, die auf einer leichten Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner in der Regel vertrauen kann.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
1. Um die vereinbarten Leistungen zu erfüllen, werden personenbezogene Daten gemäß nationalen und europäischen Datenschutzgesetzen verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung. Abgesehen davon werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und Unterlagen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden und nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen und Unterlagen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder durch behördliche Anordnung erforderlich.
11. Referenznennung, Rechteübertragung
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber in jeglichem Medium als Referenz zu nennen und dabei auch geschützte Marken, Bezeichnungen oder Logos zu verwenden. Eine Verpflichtung zur Nennung besteht jedoch nicht.
2. Der Anbieter behält sich alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor. Dem Kunden wird mit Blick auf die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse ein einfaches Nutzungsrecht zu internen Zwecken eingeräumt.
12. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
3. Gießen ist der Erfüllungsort und ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
13. Widerrufsrecht
Wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
Sofern es sich bei dem Auftragnehmer um einen Verbraucher gem. § 13 BGB handelt, steht ihm das gesetzliche Recht zu, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an RP Investments, René Pfromm, Freiligrathstraße 14, 35392 Gießen +4964134017984,
info@rpinvestments.de: mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das folgende Muster-Widerrufsformular gem. Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
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RP Investments, René Pfromm, Freiligrathstraße 14, 35392 Gießen oder an folgende Email: info@rpinvestments.de
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)/erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
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(*) Unzutreffendes streichen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet
Wertersatz bei Widerruf
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Im Zeitpunkt der vollständigen Vertragserfüllung unsererseits erlischt ihr Widerrufsrecht.